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Mütterrente III: Diese Rentenregel betrifft Millionen Mütter und Väter in Deutschland, und viele erfahren erst jetzt davon
Sie wurde im Dezember 2025 beschlossen, gilt ab Januar 2027 und wird erst 2028 ausgezahlt. Dazwischen liegt viel Zeit, in der die neue Rentenregel leicht übersehen wird. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung könnten rund 10 Millionen Rentnerinnen und Rentner davon profitieren.
Gesponserter Informationsbeitrag von Cole and Taffy · Stand: 04.10.2026
Was die Mütterrente III regelt
Für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, rechnet die gesetzliche Rentenversicherung Kindererziehungszeiten an. Bisher waren das höchstens 30 Monate pro Kind. Mit der Mütterrente III steigt dieser Wert auf 36 Monate. Für Kinder ab dem Geburtsjahr 1992 galten schon bisher 36 Monate. Die neue Regel schließt damit die Lücke zwischen älteren und jüngeren Geburtsjahrgängen.
Sechs zusätzliche Monate entsprechen einem halben Entgeltpunkt. Beschlossen wurde die Regel als Teil des Rentenpakets, das der Bundestag am 5. Dezember 2025 verabschiedet hat. Sie tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.
Wer von der neuen Rentenregel betroffen ist
Die Deutsche Rentenversicherung nennt rund 10 Millionen Rentnerinnen und Rentner, die von der Mütterrente III profitieren könnten. Der Name führt dabei leicht in die Irre: Die Kindererziehungszeit wird dem Elternteil angerechnet, der das Kind überwiegend erzogen hat. Eltern konnten die Zeiten auch untereinander aufteilen. Deshalb können auch Väter die Mütterrente erhalten.
Betroffen sind vor allem drei Gruppen:
- Wer bereits eine Rente bezieht und für Kinder vor 1992 Erziehungszeiten angerechnet bekommt. Hier soll die Berechnung laut Rentenversicherung weitestgehend automatisch erfolgen.
- Wer noch nicht in Rente ist, aber Kinder hat, die vor 1992 geboren wurden. Die zusätzlichen Monate werden dann geprüft, wenn die Rente beantragt wird.
- Wer bis Ende 2027 in Rente geht. Für diese Gruppe sieht das Gesetz eine Nachzahlung für die Zeit ab dem 1. Januar 2027 vor.
Warum viele erst spät davon erfahren
Zwischen Beschluss, Inkrafttreten und Auszahlung liegen bei der Mütterrente III mehr als zwei Jahre. Die Rentenversicherung begründet die späte Auszahlung mit dem technischen Aufwand: Millionen bestehende Renten müssen neu berechnet werden. Wer im Jahr 2027 keine höhere Rente auf dem Kontoauszug sieht, geht leicht davon aus, dass die Regel nicht für ihn gilt. Tatsächlich ist der Anspruch dann aber bereits entstanden und wird später nachgezahlt.
Hinzu kommt ein Punkt, den viele nicht auf dem Schirm haben: Die zusätzliche Rente kann unter Umständen auf Sozialleistungen wie die Grundsicherung oder das Wohngeld angerechnet werden. Darauf weist die Rentenversicherung ausdrücklich hin.
Wie viel ein halber Entgeltpunkt ausmacht
Ein Entgeltpunkt ist seit dem 1. Juli 2026 bundesweit 42,52 Euro Monatsrente wert (vorher 40,79 Euro). Ein halber Entgeltpunkt entspricht damit nach heutigem Stand rund 21,26 Euro brutto im Monat pro Kind. Wie hoch der Betrag bei der Auszahlung 2028 ausfällt, hängt vom dann geltenden Rentenwert ab. Von der Bruttorente gehen noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und gegebenenfalls Steuern ab.
Vereinfachtes Rechenbeispiel auf Basis des aktuellen Rentenwerts von 42,52 Euro. Es setzt voraus, dass die Erziehungszeiten vollständig einem Elternteil zugeordnet sind. Ihr persönlicher Wert kann abweichen.
Was Sie jetzt prüfen können
Eine Antragspflicht gibt es für laufende Renten in der Regel nicht. Trotzdem kann es sinnvoll sein, einige Punkte in Ruhe durchzugehen:
- Versicherungsverlauf ansehen. Sind die Kindererziehungszeiten für Ihre Kinder dort erfasst? Den Verlauf können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern.
- Zuordnung klären. Wurde die Erziehungszeit Ihnen oder dem anderen Elternteil angerechnet? Davon hängt ab, wessen Rente steigt.
- Sozialleistungen bedenken. Wer Grundsicherung oder Wohngeld bezieht, sollte wissen, dass die höhere Rente dort angerechnet werden kann.
- Bei Fragen die kostenfreie Beratung nutzen. Die Deutsche Rentenversicherung berät über ihr Servicetelefon und in ihren Beratungsstellen.
Weitere Rentenregeln 2026 und 2027 im Kurzprofil
Die Mütterrente III ist nicht die einzige Änderung. Diese Regeln gelten bereits oder sind beschlossen:
- Rentenanpassung
- Zum 1. Juli 2026 sind die Renten um 4,24 Prozent gestiegen. Das betrifft rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner.
- Rentenniveau
- Die Haltelinie von mindestens 48 Prozent gilt bis 2031.
- Aktivrente
- Seit Januar 2026 bleiben bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn im Monat steuerfrei, wenn jemand nach Erreichen der Regelaltersgrenze sozialversicherungspflichtig weiterarbeitet. Minijobs und selbständige Tätigkeit sind ausgenommen. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen weiter an.
- Besteuerung
- Wer 2026 neu in Rente geht, versteuert 84 Prozent der Bruttorente. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro.
- Betriebsrente
- Bis 197,75 Euro im Monat fallen 2026 keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung an.
- Altersvorsorgedepot
- Die Reform der privaten Altersvorsorge ist beschlossen und soll zum 1. Januar 2027 starten. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter.
- Noch nicht beschlossen
- Die Frühstart-Rente liegt derzeit dem Bundestag vor. Die Empfehlungen der Rentenkommission vom Juni 2026, etwa zum Renteneintrittsalter, sind bislang nur Vorschläge und kein geltendes Recht.
Häufige Fragen zur Mütterrente III
Muss ich die Mütterrente III beantragen?
Wer bereits eine Rente bezieht, muss in der Regel nichts tun. Die Rentenversicherung will die Berechnung weitestgehend automatisch vornehmen. Wer noch nicht in Rente ist, bekommt die zusätzlichen Monate bei der Rentenantragstellung geprüft.
Ab wann wird die höhere Rente ausgezahlt?
Der Anspruch besteht ab dem 1. Januar 2027. Die Auszahlung beginnt laut Rentenversicherung 2028. Der Betrag für die Zeit dazwischen wird nachgezahlt.
Bekommen auch Väter die Mütterrente?
Ja, sofern ihnen die Kindererziehungszeit angerechnet wurde. Eltern konnten die Zeiten untereinander aufteilen.
Gilt die Regel auch für Kinder ab 1992?
Für diese Kinder wurden schon bisher 36 Monate angerechnet. Die Mütterrente III gleicht die älteren Jahrgänge daran an.
Wird die Mütterrente III auf andere Leistungen angerechnet?
Nach Hinweis der Rentenversicherung kann sie unter Umständen auf Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Wohngeld angerechnet werden.
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Quellen
Alle Angaben auf dieser Seite beruhen auf Veröffentlichungen der folgenden öffentlichen Stellen (abgerufen am 04.10.2026):
- Deutsche RentenversicherungFragen und Antworten zur Mütterrente III
- Deutscher BundestagBeschluss des Rentenpakets vom 5. Dezember 2025
- Deutsche RentenversicherungRentenanpassung zum 1. Juli 2026
- BundesregierungGesetzliche Neuregelungen ab Januar 2026
- Deutsche RentenversicherungFragen und Antworten zur Aktivrente
- Bundesministerium für Arbeit und SozialesSozialversicherungs-Rechengrößen 2026
- Deutscher BundestagReform der privaten Altersvorsorge
- Bundesministerium für Arbeit und SozialesBericht der Rentenkommission
Cole and Taffy ist kein Angebot der Deutschen Rentenversicherung oder einer anderen Behörde und steht mit diesen Stellen in keiner Verbindung.
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